Weg anwaltskosten Startseite / Recht, Gesellschaft & Behörden / Weg anwaltskosten Mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes hat sich der Gesetzgeber unter anderem auch dazu entschieden, das Verfahren als echtes Streitverfahren zu behandeln. Konsequenz ist, dass. 1 Wohnungseigentumsrecht - Kosten eines Rechtsstreits in WEG-Sachen - Gericht neben den Gerichtskosten auch seine eigenen und die fremden Anwaltskosten. 2 Rechtsstreits (Gerichtskosten, Kosten des Anwalts der WEG) auf sämtliche Eigentümer einschließlich des beklagten E, der den Prozess gewonnen hatte. 3 notwendigen außergerichtlichen Kosten – also in erster Linie deren Anwaltskosten. Zurecht findet sich die Vorschrift des § 49 Abs. 2 WEG a. 4 Die Finanzierung kann entweder aus den laufenden Hausgeldern erfolgen, über die Erhebung einer Sonderumlage oder aber auch durch Bildung einer Rücklage für Beschlussklagen. Die §§ 19 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 WEG erlauben jedenfalls die Bildung weiterer Rücklagen neben der Erhaltungsrücklage. Stets können die Kosten von. 5 Nach Nr. VV RVG kommen dabei auf die Anwaltskosten 20 % der Gesamtgebühr oben drauf – allerdings maximal 20,00 Euro. Diese muss er etwa auch statt der in Nr. VV RVG bestimmten Regelung zur Einzelveranschlagung ansetzen, wenn die Anwaltskosten im Rahmen der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe von der Staatskasse getragen werden. 6 Paragraf 16 Absatz 2 WEG zu verteilen. Bei Klagen Dritter gegen die Eigentümergemeinschaft handelt es sich um Verwaltungskos ten, die nach dem gesetzlichen oder vereinbarten Schlüssel für Verwaltungskosten auf alle Eigentümer umzulegen sind. Das gilt zum Beispiel auch für Anwaltskosten. 7 WEG-Beschlussanfechtung / Anwaltskosten. Mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes hat sich der Gesetzgeber unter anderem auch dazu entschieden, das Verfahren als echtes Streitverfahren zu behandeln. Konsequenz ist, dass die unterlegene Partei die Anwaltskosten zu tragen hat, § 91 ZPO. 8 Die §§ 19 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 WEG erlauben jedenfalls die Bildung weiterer Rücklagen neben der Erhaltungsrücklage. Stets können die Kosten von Anfechtungsverfahren auch bereits im Wirtschaftsplan berücksichtigt werden, wenn aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit mit der Erhebung von Anfechtungsklagen zu rechnen ist. 9 Leitsatz Die in einem WEG-Verfahren der Gemeinschaft entstandenen Anwaltskosten dürfen vor einer gerichtlichen Entscheidung gem. § 47 WEG in den Einzelabrechnungen quotenmäßig nur unter den Wohnungseigentümern umgelegt werden, die in diesem Verfahren als Beteiligte auf einer Seite stehen. 44 weg 10 Aus Rechtsschutzgründen müssen Anwaltskosten – bis auf wenige Ausnahmen - geringgehalten werden. Begründet wurde die Kostenentscheidung damit. 11 kosten anfechtungsklage 12